"Ein souveräner Neuanfang in bewährter Tradition - so präsentiert sich der älteste Kommentar zum deutschen Insolvenzrecht. [...] Bereits nach Vorlage des 1. Bandes muss konstatiert werden, dass sich die Fachwelt, die schon lange auf die Neuauflage des Jaeger gewartet hat, freuen darf; das Warten hat sich gelohnt! [...] An diesem monumentalen Werk, das die Bezeichnung 'Großkommentar' wirklich verdient, kommt niemand vorbei, der insolvenzrechtlichen Fragen auf den Grund gehen will."
Prof. Dr. Reinhard Bork in: ZIP 44/2004
"Schon jetzt ist die Prognose gerechtfertigt, dass diesem Kommentar im rechtswissenschaftlichen Schrifttum nach wie vor eine einzigartige Stellung zukommt."
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck in: KTS 9/2005
"Insgesamt kann den Autoren nur gratuliert werden: Es ist ihnen gelungen, die anspruchsvolle Tradition des Jaeger'schen Kommentars, die Tiefgründigkeit, Praxisnähe, Dogmatik und Argumentationskraft verbindet, für die Insolvenzordnung fortzuführen. Der "Jaeger" beansprucht wieder seine Ausnahmestellung als Standardwerk für das deutsche Gesamtvollstreckungsrecht."
Dr. Ulf Gundlach in: DZWIR11/2005
"Der "Jaeger" wird mit einiger Sicherheit auch in dieser Auflage einer der für die Insolvenzrechtswissenschaft maßgeblichen Kommentare zur InsO."
Gerhard Pape in: ZInsO 8/2005
Prof. Dr. Reinhard Bork in: ZIP 44/2004
"Schon jetzt ist die Prognose gerechtfertigt, dass diesem Kommentar im rechtswissenschaftlichen Schrifttum nach wie vor eine einzigartige Stellung zukommt."
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck in: KTS 9/2005
"Insgesamt kann den Autoren nur gratuliert werden: Es ist ihnen gelungen, die anspruchsvolle Tradition des Jaeger'schen Kommentars, die Tiefgründigkeit, Praxisnähe, Dogmatik und Argumentationskraft verbindet, für die Insolvenzordnung fortzuführen. Der "Jaeger" beansprucht wieder seine Ausnahmestellung als Standardwerk für das deutsche Gesamtvollstreckungsrecht."
Dr. Ulf Gundlach in: DZWIR11/2005
"Der "Jaeger" wird mit einiger Sicherheit auch in dieser Auflage einer der für die Insolvenzrechtswissenschaft maßgeblichen Kommentare zur InsO."
Gerhard Pape in: ZInsO 8/2005