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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Tatbestand des 108e StGB. Die in dieser Arbeit angestrebte Auseinandersetzung mit der Norm soll das Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenbestechung und Lobbyismus beleuchten. Ziel ist also die Frage zu beantworten, ob die Norm die Möglichkeiten von Lobbygruppen zu weit eingeschränkt hat, oder ob es sich beim 108e wie vielfach behauptet wird, nur um symbolisches Strafrecht handelt, der Tatbestand also einer Überarbeitung im Sinne…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 17 Punkte, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Tatbestand des
108e StGB. Die in dieser Arbeit angestrebte Auseinandersetzung mit der Norm soll das Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenbestechung und Lobbyismus beleuchten. Ziel ist also die Frage zu beantworten, ob die Norm die Möglichkeiten von Lobbygruppen zu weit eingeschränkt hat, oder ob es sich beim
108e wie vielfach behauptet wird, nur um symbolisches Strafrecht handelt, der Tatbestand also einer Überarbeitung im Sinne einer Ausweitung der Strafbarkeit bedarf.Zunächst erfolgt ein kurzer einführender Teil, der einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung, und das Rechtsgut des
108e geben soll. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann der Tatbestand einer genauen Untersuchung unterzogen. Dann sollen die Mängel und Schwachstellen der Norm im Hinblick auf den Lobbyismus dargelegt werden. In diesem Rahmen soll auch die von der Literatur vorgebrachte Kritik sowie die vom BGH jüngst ge-äußerten Handlungsempfehlungen dargelegt werden. Einem weiteren Aspekt widmet sich der vierte Teil der Arbeit, indem auf die internationalen Regelungen bzgl. der Bestechung von Abgeordneten und die sich daraus ergebende Diskrepanz zur deutschen Regelung eingegan-gen wird. In einem letzten Schritt werden alternative Tatbestandsvorschläge dargestellt. In einer abschließenden Zusammenfassung soll auch ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt werden.
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