Die Kommentierung behandelt sowohl die materiell-rechtlichen Formvorschriften des BGB (§§ 125-129) wie das Beurkundungsverfahren des BeurkG (§§ 1-53 BeurkG). Sie bietet einen zusammenfassenden Überblick über Formzwecke und Umfang der einzelnen Formvorschriften, über Voraussetzungen und Wirkungen der einzelnen Formen- von der Beurkundung, über Schriftform und elektronische Form bis zur Textform. Auch das notarielle Beurkundungsverfahren ist ausführlich behandelt. Besonderheit und Reiz der Kommentierung liegen darin, dass Beurkundungsverfahren und materielles Recht in einer einheitlichen Kommentierung dargestellt werden.
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