Aktuell werden in der Neubearbeitung der §§ 139-163 auf die Entwicklung zu vorvertraglichen Bindungen, Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang sowie die Vorschriften über die Bedingung und Befristung eingegangen. Vertieft wurde die Kommentierung der ergänzenden Vertragsauslegungen in § 157 BGB unter besonderer Berücksichtigung der Preisanpassungsklauseln in Energielieferungsverträgen.
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