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139-163 u.a. über vorvertragliche Bindungen, den Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertragsfreiheit und den Kontrahierungszwang, sowie die Vorschriften über die Bedingung und Befristung. Besonders wertvoll für Vertragsjuristen ist dabei die vertiefte Darstellung besonderer Erscheinungsformen und Ausprägungen, wie etwa das Anwartschaftsrecht.
139-163 u.a. über vorvertragliche Bindungen, den Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr, die Vertragsfreiheit und den Kontrahierungszwang, sowie die Vorschriften über die Bedingung und Befristung. Besonders wertvoll für Vertragsjuristen ist dabei die vertiefte Darstellung besonderer Erscheinungsformen und Ausprägungen, wie etwa das Anwartschaftsrecht.
"Wer bei der Beurkundung von Verträgen täglich mit der Formulierung von "Willenserlärungen" und der Belehrung über "Rechtsgeschäfte" befasst ist, wird eine (im Gesetz nicht enthaltene) nähere Erläuterung dieser Begriffe begrüßen. Dem kann der Staudinger-Band "Eckpfeiler" dienen, der(nunmehr in 2. Aufl.)25 Beiträge zu Fragen des Zivilrechts zusammenfasst [...]." -- Dr. Christoph Reithmann in: Deutsche Notar-Zeitschrift2011 Heft 2