Die Neubearbeitung bringt das Abstammungsrecht auf den Stand von Juni 2004. Neben zahlreichen Streitfragen, die seit der Neufassung durch das KindRG die Gerichte beschäftigen, waren einige Gesetzesänderungen, insbesondere der Anfechtungsausschluss bei konsentierter heterologer Insemination sowie das - noch immer eingeschränkte - Anfechtungsrecht des biologischen Vaters zu berücksichtigen. Die Kommentierung nimmt auch Stellung zu neuen rechtspolitischen Herausforderungen wie heimlichem Vaterschaftstest, anonymer Geburt und einer umfassenden gesetzlichen Regelung der artifiziellen Befruchtung.