Die Neubearbeitung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Vornamensrecht, z.B. die Zulässigkeit von Vornamen und das Geschlechtsoffenkundigkeitserfordernis, sowie unionsrechtliche Bezüge. Zudem wurde die Kommentierung an das neue PStG, das FamFG, das reformierte Sorgerecht, die Einführung der Sukzessivadoption durch Lebenspartner, das SchwKG sowie die Änderungen des PStG im Hinblick auf Intersexuelle angepasst.
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