This new volume of the distinguished Staudinger-commentary covers the fundamental provisions on parental authority (§§ 1626 - 1633): Custody rights of married and unmarried parents, still a highly disputed area (§§ 1626 - 1626 e, 1628); the content of parental responsibility towards the child and the rights of parents, including the complicated provision on the representation of the child (§ 1629); the restrictions and limits of parental powers, e.g. the absolute prohibition of violent behaviour; the protection of the child from parental mismanagement of his assets (§ 1629 a), and - last but not least - the notorious custody fights between natural parents and foster parents (§§ 1630, 1632). The book includes also the rules on the religious education of children. This new Staudinger volume provides a thorough and thoughtful analysis of all questions with regard to parental authority in the ongoing family, taking account of the actual case law and discussions up to Spring 2007. This book is simply indispensable for everybody working in the field of German child law.
Mit
1626 wird in der Neubearbeitung 2007 die Eingangs- und Grundvorschrift der gesamten Elterlichen Sorge umfassend wie in keinem anderen Kommentar erläutert. Durch die seit vielen Jahren anhaltenden gerichtlichen (und rechtspolitischen) Konflikte über die Sorge für Scheidungs- und nichteheliche Kinder haben auch die
1627 und 1628 eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Die Neubearbeitung geht ausführlich auf diese Problematik ein und bietet neue Denkansätze. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Regelung der gesetzlichen Vertretung und der Prozessstandschaft,
1629, gelegt, die selbst geübten Praktikern immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Die in der Praxis heftig umkämpften Bereiche der Personensorge, der religiösen Kindererziehung, des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und der Herausgabekonflikte um Pflegekinder, werden auf aktuellem Stand präzise kommentiert.
Mit
1626 wird in der Neubearbeitung 2007 die Eingangs- und Grundvorschrift der gesamten Elterlichen Sorge umfassend wie in keinem anderen Kommentar erläutert. Durch die seit vielen Jahren anhaltenden gerichtlichen (und rechtspolitischen) Konflikte über die Sorge für Scheidungs- und nichteheliche Kinder haben auch die
1627 und 1628 eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Die Neubearbeitung geht ausführlich auf diese Problematik ein und bietet neue Denkansätze. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Regelung der gesetzlichen Vertretung und der Prozessstandschaft,
1629, gelegt, die selbst geübten Praktikern immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Die in der Praxis heftig umkämpften Bereiche der Personensorge, der religiösen Kindererziehung, des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und der Herausgabekonflikte um Pflegekinder, werden auf aktuellem Stand präzise kommentiert.