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Die steigende Zahl der Familientrennungen macht das Thema Sorge- und Umgangsrecht zu einem der Beratungsschwerpunkte im Familienrecht. Umgangsstreitigkeiten werden mit erheblicher Intensität geführt und vermehrt bis hin zum BVerfG und zum EuGMR ausgefochten. Auf EG-Ebene hat die besondere Eilbedürftigkeit von Rechtsschutz in Umgangssachen die Schaffung schnellerer Vollstreckungsmöglichkeiten nach der neuen Brüssel IIa-VO beeinflusst. Wie kaum in einem anderen Bereich des Familienrechts wird im Umgangsrecht von stark divergierenden Positionen um die Frage gerungen, was das Beste für das Kind…mehr

Produktbeschreibung
Die steigende Zahl der Familientrennungen macht das Thema Sorge- und Umgangsrecht zu einem der Beratungsschwerpunkte im Familienrecht. Umgangsstreitigkeiten werden mit erheblicher Intensität geführt und vermehrt bis hin zum BVerfG und zum EuGMR ausgefochten. Auf EG-Ebene hat die besondere Eilbedürftigkeit von Rechtsschutz in Umgangssachen die Schaffung schnellerer Vollstreckungsmöglichkeiten nach der neuen Brüssel IIa-VO beeinflusst. Wie kaum in einem anderen Bereich des Familienrechts wird im Umgangsrecht von stark divergierenden Positionen um die Frage gerungen, was das Beste für das Kind ist. Die Neukommentierung befasst sich eingehend mit allen wichtigen Fragen zum Umgangsrecht, von der einverständlichen Gestaltung des Umgangsrechts über die gerichtliche Regelung des Umgangs bis hin zu verfahrensrechtlichen Aspekten. Weitere Schwerpunkte sind die Ausgestaltung des gemeinsamen Sorgerechts getrennt lebender Eltern, die Änderung von Sorgerechtsentscheidungen sowie das Beistandsrecht. Rechtsprechung und Schrifttum sind in sämtlichen Abschnitten der Neubearbeitung auf aktuellem Stand umfassend berücksichtigt.
Autorenporträt
Prof. Dr. Thomas Rauscher ist Direktor des Instituts für ausländisches und europäisches Privat- und Verfahrensrecht der Universität Leipzig.
Rezensionen
"Insgesamt bestätigt der vorliegende Band des Kommentars von Staudinger die bekannte Qualität des Gesamtwerkes.Praktiker können sich zügig über anstehende Rechtsfragen informieren, Studierende erhalten guten Überblick über wichtige Teile des Famlienrechts und allen Nutzern gemeinsam wird das gesamte System des Rechts mit seinen vielen Querverbindugnen nahe gebracht." (Joachim Fuß in: Familie Partnerschaft Recht)