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Der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Prozessbeteiligten gem. § 171b GVG ist vor allem in der strafprozessualen Praxis keine Seltenheit. Dabei kollidiert der Schutz der Beteiligten direkt mit dem strafprozessualen Öffentlichkeitsgrundsatz. Trotz der hohen Praxisrelevanz wird dieser Thematik in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang wenig Beachtung geschenkt. Diese Forschungsarbeit versucht diese Lücke zu schließen und sowohl die Kritikpunkte an der Gesetzeslage herauszuarbeiten als auch Lösungsansätze anzubieten. Nach Ausführungen zum Öffentlichkeitsgrundsatz und dessen…mehr

Produktbeschreibung
Der Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz von Prozessbeteiligten gem. § 171b GVG ist vor allem in der strafprozessualen Praxis keine Seltenheit. Dabei kollidiert der Schutz der Beteiligten direkt mit dem strafprozessualen Öffentlichkeitsgrundsatz. Trotz der hohen Praxisrelevanz wird dieser Thematik in der rechtswissenschaftlichen Literatur bislang wenig Beachtung geschenkt. Diese Forschungsarbeit versucht diese Lücke zu schließen und sowohl die Kritikpunkte an der Gesetzeslage herauszuarbeiten als auch Lösungsansätze anzubieten. Nach Ausführungen zum Öffentlichkeitsgrundsatz und dessen verfassungsrechtlicher Verankerung sowie zum Persönlichkeitsrecht, das durch § 171b GVG insbesondere geschützt werden soll, folgt eine Darstellung des völker- und europarechtlichen Rahmens und der Historie der Norm. Die Arbeit fokussiert sich schwerpunktmäßig auf die Kritikpunkte an der derzeitigen Regelung. Hier sind vor allem der Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussvorträgen sowie eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten zu nennen. Herausgearbeitet wird die unklare Zielsetzung des § 171b GVG und deren Folgen. Der Autor belässt es aber nicht nur bei der Kritik, sondern arbeitet Lösungen sowohl nach derzeitiger Gesetzeslage als auch de lege ferenda heraus. Der vorgelegte Reformvorschlag, soll den Interessen der Prozessbeteiligten bei weitestmöglicher Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit besser gerecht werden. Damit leistet die Arbeit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem für das Strafverfahren wichtigen § 171b GVG sowie dem Aufeinandertreffen des prozessualen Grundsatzes der Öffentlichkeit und den Interessen von Prozessbeteiligten, insbesondere dem Opferschutz.
Autorenporträt
Florian Zenger studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in München sowie Kriminologie und Mediation in Hamburg und Hagen. Im Anschluss an sein rechtswissenschaftliches Studium absolvierte er im OLG-Bezirk München sein Referendariat gefolgt von einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Matthias Krüger. Nach einer Tätigkeit als Staatsanwalt wechselte Herr Dr. Zenger in die Rechtsanwaltschaft. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertritt er vorwiegend strafrechtliche Mandate. Parallel engagiert sich Herr Dr. Zenger regelmäßig in der universitären Lehre u.a. als Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der Universität München. Seit Ende 2023 ist Herr Dr. Zenger Professor a.Z. an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.