Die Kommentierung berücksichtigt die neueste Rechtsprechung insbesondere zur sog. Unbetreubarkeit Betroffener, zum Nachweis der Sachkunde von Gutachtern ohne Facharztbezeichnung (Psychiater) und zur Ergänzungs- oder Mitvormundschaft für minderjährige Flüchtlinge/Asylsuchende, die unter (Amts-)Vormundschaft stehen.
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"Der Rechtsanwalt aus Oldenburg, der diesen Staudinger Band schon 1995 übernommen hat, geht in seinen Ausführungen höchst akribisch vor. Dabei erläutert er nicht nur das materielle Recht, sondern führt auch zum Verfahrensrecht konkret und praxistauglich aus. Weitsichtig ist auch der Ausblick auf die unmittelbaren Konsequenzen für den Betroffenen durch die Betreuerbestellung. Generell fällt auf, dass er stets auch Schnittstellen zu anderen Gebieten berücksichtigt. Sinnvollerweise hat er den neuen § 1906a gemeinsam mit § 1906 BGB, beide zu betreuungsgerichtlichen Genehmigungen, kommentiert. Für ein solches Werk ist es von großer Bedeutung, die - gerade im Betreuungsrecht - lebhafte Gesetzesentwicklung aufzuzeigen."
Claus-Henrik Horn in: ErbRecht 1, 2018, S. 58
Claus-Henrik Horn in: ErbRecht 1, 2018, S. 58