Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren betreffenden Vorschriften der EMRK und des IPBPR. Der gegenwärtige Erkenntnisstand und der Stand der rechtlichen Kontroversen sind vollständig dargestellt.
Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen.
Band 6 bespricht den Abschnitt zur Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 bis 225a StPO) und den ersten Teil der Vorschriften zur Durchführung der Hauptverhandlung (§§ 226 bis 255a StPO) - der zweite Teil wird im Band 7 (§§ 256 bis 275 StPO) folgen. Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3202) sind u.a. die §§ 213, 243, 244, 251 und 254 geändert worden; zu diesen Änderungen enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen in einem Großkommentar.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Der Löwe-Rosenberg ist als Großkommentar der Praxis angelegt, bei Darstellung und Gewichtung wird stets auf Praxisbezug und Praxistauglichkeit geachtet. Auch für die Neuauflage konnten wieder besonders fachkundige Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die für eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Erläuterung stehen.
Band 6 bespricht den Abschnitt zur Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 bis 225a StPO) und den ersten Teil der Vorschriften zur Durchführung der Hauptverhandlung (§§ 226 bis 255a StPO) - der zweite Teil wird im Band 7 (§§ 256 bis 275 StPO) folgen. Durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 (BGBl. I S. 3202) sind u.a. die §§ 213, 243, 244, 251 und 254 geändert worden; zu diesen Änderungen enthält der vorliegende Band die ersten umfassenden Erläuterungen in einem Großkommentar.
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