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The reform of the law of succession, which was criticized on many fronts, is closely considered in the revision of §§ 2303-2345. The focus of the new regulations are the modernization of the grounds for withdrawal of the compulsory portion, the dimensions of extension grounds, and the introduction of a flexible term of exclusion of claims for the supplemental compulsory portion. Literature and legislation pertaining to this practice-relevant legal field are comprehensively analyzed.
Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung der §§ 2303-2345 eingehend
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Produktbeschreibung
The reform of the law of succession, which was criticized on many fronts, is closely considered in the revision of §§ 2303-2345. The focus of the new regulations are the modernization of the grounds for withdrawal of the compulsory portion, the dimensions of extension grounds, and the introduction of a flexible term of exclusion of claims for the supplemental compulsory portion. Literature and legislation pertaining to this practice-relevant legal field are comprehensively analyzed.
Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung der §§ 2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des § 2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des § 1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.

Rezensionen
"Ein klarer Kauf."
Claus-Henrik Horn in: ErbR 2/2015