179,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 2-4 Wochen
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die materielle Strafrechtswissenschaft. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig. Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und unter Einschluss des…mehr

Produktbeschreibung
Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die materielle Strafrechtswissenschaft. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe und lässt keine Frage unbeantwortet. Auf der Suche nach umfassender Information und wegweisenden Kommentierungen wird man hier fündig.
Von der Entstehungsgeschichte bis zu Reformfragen, über rechtsvergleichende Darstellungen bis hin zur Erläuterung verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und unter Einschluss des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufarbeitung der gesamten Materie. Er gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege für die Lösung auch umstrittener rechtlicher Fragen auf. So bietet der Kommentar Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme, die andere Werke kaum berücksichtigen.

Band 12 kommentiert die Vorschriften des Achtzehnten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB (§§ 232 bis 241a StGB), deren Gegenstand die Straftaten gegen die persönliche Freiheit sind.

Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Gerhard Altvater , Bundesanwalt a.D., Rheinstetten; Christoph Coen , OStA, BGH Karlsruhe; Christoph Krehl , Richter, BGH Karlsruhe et al.