Die Neukommentierung geht präzise und hochinformativ auf die bedeutsamen Fragen zu Erbverzicht, Erbschein und Erbschaftskauf ein. Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt für Erbfälle mit Auslandsbezug ab 17.8.2015. Sie enthält u.a. Regelungen zum europäischen Nachlasszeugnis, die in Erbscheinsverfahren mit Auslandsberührung die §§ 2353 ff BGB, 342 FamFG verdrängt. Die Kommentierung geht aktuell auch auf diese wichtige Änderung ein.
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