Die Neubearbeitung 2024 des Geldrechts legt einen Fokus auf die Digitalisierung des Geldes (z.B. MiCAR-Kryptowerte, digitales Zentralbankgeld) und behandelt wissenschaftlich fundiert neue Geldformen wie z.B. E-Geld-Token. Sie berücksichtigt die neusten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur zu Zinsanpassungsklauseln und Fremdwährungskrediten. Dabei bezieht sie die empirisch weiter zunehmende Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel mit ein.