Die Neubearbeitung 2011 der für Erbrechtspraktiker so relevanten Vorschriften §§ 311b, 311c behandelt eingehend wissenschaftlich und praxisnah mit Fallbeispielen und Lösungsvorschlägen u.a.
Verträge über das gegenwärtige und zukünftige
Vermögen die Formbedürftigkeit zusammengesetzter
Verträge mit fallorientierter Erörterung von Formfehlern
und deren Heilungsmöglichkeiten.
Verträge über das gegenwärtige und zukünftige
Vermögen die Formbedürftigkeit zusammengesetzter
Verträge mit fallorientierter Erörterung von Formfehlern
und deren Heilungsmöglichkeiten.