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Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde die Vorschrift des 325 BGB neu formuliert und das Alternativitätsverhältnis des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung und des Rücktritts vom Vertrag aufgehoben. Bei mangelhafter Leistungserbringung ist es nunmehr möglich, zugleich von dem Vertrag zurückzutreten und über das Schadensrecht den Ersatz des positiven Interesses zu verlangen. Gegenstand dieser Arbeit ist, die Auswirkungen der gegenseitigen Rückgewähransprüche der
346 ff. BGB auf den Schadensersatz statt der Leistung ( 281 BGB) sowie die Vereinbarkeit der Rechtsinstitute zu untersuchen. Das
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Produktbeschreibung
Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde die Vorschrift des
325 BGB neu formuliert und das Alternativitätsverhältnis des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung und des Rücktritts vom Vertrag aufgehoben. Bei mangelhafter Leistungserbringung ist es nunmehr möglich, zugleich von dem Vertrag zurückzutreten und über das Schadensrecht den Ersatz des positiven Interesses zu verlangen. Gegenstand dieser Arbeit ist, die Auswirkungen der gegenseitigen Rückgewähransprüche der

346 ff. BGB auf den Schadensersatz statt der Leistung (
281 BGB) sowie die Vereinbarkeit der Rechtsinstitute zu untersuchen. Das Verhältnis dieser Rechtsbehelfe wird anhand ihrer dogmatischen Grundsätze und Bedeutung, insbesondere der Gestaltungswirkung der Rücktrittserklärung auf den Inhalt des Erfüllungsinteresses erörtert. Ergebnis der Untersuchung ist die Vereinbarkeit der Rechte unter einer modifizierten zweistufigen Schadensersatzberechnung statt der Leistung.
Autorenporträt
Der Autor: Matthias Bender, geboren 1979 in Mainz, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz und legte 2004 die Erste juristische Staatsprüfung sowie 2007 die Zweite juristische Staatsprüfung in Mainz ab. Seit 2007 ist er Rechtsanwalt in Mainz. Die Promotion erfolgte 2008.