Die Neubearbeitung 2021 der §§ 535-556g setzt u.a. Schwerpunkte auf: die Auswirkungen der Corona-Krise, die Mietpreisbremse und die Möglichkeiten des Vermieters zur Mieterhöhung.
den neuen § 554 BGB: Bauliche Maßnahmen des Mieters zur Barrierereduzierung, E-Mobilität und zum Einbruchsschutz
aktuell: Modernisierungsmaßnahmen und Betriebskosten- und Nebenkostenrecht
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