Die am 1. September 2001 in Kraft getretene Reform des Mietrechts hat für Mieter und Vermieter zahlreiche wichtige Änderungen bewirkt. Dies betrifft die für die Praxis so zentralen Vorschriften über die Mieterhöhungen ebenso wie diejenigen zu den Betriebskosten, der Wohnraummodernisierung, dem Zeitmietvertrag und der Kündigung. Darüber hinaus haben das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr und nicht zuletzt das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bedeutsame Eingriffe in das Mietrecht vorgenommen. Als erster Großkommentar erläutert der Staudinger kompetent, umfassend und praxisnah die jetzt wieder vollständig in das BGB integrierten Vorschriften. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind durchgängig bis Januar 2003, teilweise sogar bis Februar 2003 berücksichtigt.