Mit der Neubearbeitung 2020 beginnt die Umsetzung eines zweigleisigen Kommentierungskonzepts der §§ 611 ff, das zwischen BGB-Dienstvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht unterscheidet und Überschneidungsbereiche aufzeigt. Aktuelle Entwicklungen zum Arbeitsrecht werden im neuen § 611a erörtert. Die Kommentierung des § 611 umfasst u.a. die Abgrenzung des Dienstvertrags von anderen Vertragstypen und verfassungsrechtliche Fragen des Dienstvertrags.
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