Die Neubearbeitung berücksichtigt die Rechtsentwicklung der letzten fünf Jahre, insbesondere die nach dem Übergang von den Paragraphen 636 ff. RVO auf die Paragraphen 104 ff. SGB VII ergangene Rechtsprechung, die u. a. zu einer Verfeinerung der Lösungsansätze bei der "gestörten Gesamtschuld" geführt hat. Ebenso wird bei den Paragraphen 844 ff. BGB vor allem die aktuelle Rechtsprechung in die Kommentierung eingearbeitet.