Die vom BGH vertretene These von der "Wiederaufladung" einer wegen Wegfalls der gesicherten Forderung erloschenen Vormerkung durch bloße Bewilligung des Vormerkungsschuldners hat zu tiefgreifenden Kontroversen geführt.
Der neue § 889a regelt mit § 47 GBO n.F. und § 15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band erläuterte Probleme auf.
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Der neue § 889a regelt mit § 47 GBO n.F. und § 15 GBVerf n.F. den Erwerb eines Liegenschaftsrechts von einer GbR, deren Gesellschafter im Grundbuch nicht (korrekt) verlautbart sind und wirft neue, im Band erläuterte Probleme auf.
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