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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Ratgeber - Recht, Beruf, Finanzen, Note: 2,2, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Referat hat das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen zum Inhalt und bezieht sich auch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Es wird zunächst allgemeines zum Widerruf erörtert, sowie die Hintergründe offengelegt.Als Praxisratgeber dient das Buch in erster Linie bei der Frage, wann setze ich den Widerrufs-Joker gezielt ein, um bei Kreditinstituten bessere Vertragskonditionen verhandeln zu können. Aber auch typische Fehler werden behandelt, die zu erheblichen Risiken der Verbraucher führen können.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Ratgeber - Recht, Beruf, Finanzen, Note: 2,2, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Referat hat das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen zum Inhalt und bezieht sich auch auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Es wird zunächst allgemeines zum Widerruf erörtert, sowie die Hintergründe offengelegt.Als Praxisratgeber dient das Buch in erster Linie bei der Frage, wann setze ich den Widerrufs-Joker gezielt ein, um bei Kreditinstituten bessere Vertragskonditionen verhandeln zu können. Aber auch typische Fehler werden behandelt, die zu erheblichen Risiken der Verbraucher führen können.
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Autorenporträt
Gerald Gerstner hat sich basierend auf seinen Studienschwerpunkten auf Bankenrecht, Kredit- und Wertpapierwesen spezialisiert. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsjurist & Certified Rating Advisor kam er immer stärker mit der Risikoanalyse von Kapitalanlagen und Kreditengagements von Verbrauchern und Unternehmen in Berührung. Er war zudem maßgeblich für die Aufdeckung von unlauteren Geschäftspraktiken von Kapitalanlagegesellschaften gegenüber Verbrauchern mitverantwortlich und gelangte auch in die Fernsehberichterstattung bei SWR-Marktcheck und Plus Minus ARD. Er betreut Klienten bei Verbraucherimmobiliendarlehen, coacht und betreut Unternehmer hinsichtlich deren Ratingoptimierung und des Bankenratings. Im Rahmen der Insolvenz des Windkraftunternehmens Prokon, hatte er vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts zutreffend darauf hin gewiesen, dass alle Genussrechteinhaber im selben Rang zueinander stehen - Klagen auf vorrangige Befriedigung somit keine Aussicht a