Die aktuelle Diskussion um Arisierung und Rückstellung von Kunstgegenständen wurde unter anderem durch die Beschlagnahme zweier Bilder von Egon Schiele aus der Sammlung Leopold in New York ausgelöst. Aus diesem Anlass wurde im März 1998 die Kommission für Provenienzforschung eingerichtet und im Dezember desselben Jahres das Kunstrückgabegesetz beschlossen. Seither werden die Bestände der österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen systematisch und lückenlos auf ihre Provenienz überprüft. Hunderte Dossiers über Sammlungen, Bibliotheken, einzelne Kunstwerke, Bücher oder auch natur- und kulturhistorische Objekte wurden bis dato erarbeitet. Im Sammelband werden die Ergebnisse der Provenienzforschung in den jeweiligen Museen dargestellt und einzelne Fälle exemplarisch beleuchtet. Die im Beitrag "Provenienzforschung in der Albertina" von Maren Gröning veröffentlichten Einschätzungen sind das Ergebnis ihrer Forschungstätigkeit in der Zeit zwischen 1998 und 2000. Die hier konstatierte "mangelnde Auskunftsfreudigkeit" der Firma Neumeister Münchner Kunstauktionshaus KG bezieht sich auf die Zeit vor 2001 und den damaligen Mitgeschäftsführer, Herrn Schäublein. Seither verfolgt das Unternehmen eine andere Politik und wird in Kürze Ergebnisse eigener Provenienzforschung vorlegen.
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