Seit 1972 hat die Stadt Wien die Erhaltung ihrer Altstadtbereiche gesetzlich im eigenen Verwaltungsbereich verankert. In „Schutzzonen“ erhaltenswerter Bauensembles (derzeit 107 Zonen), die Bestandteile des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für Wien sind, wurden etwa 10.000 Einzelobjekte erfasst, das sind ca. 9 Prozent des gesamten Häuserbestandes. Die Schutzzonen umfassen den historischen Stadtkern, aber auch Teile der Vorstadtbezirke, der ehemaligen Vororte, ländliche Randstrukturen ebenso wie Friedhofs- und Gartenanlagen, Arbeitersiedlungen und Industrieobjekte. Die Erfassung der Schutzzonen ist in ihrem heutigen Umfang noch keineswegs abgeschlossen, sondern als dynamischer Prozess zu verstehen. Im „Wiener Altstadterhaltungsgesetz“ wurde ein eigener Fonds geschaffen, der vorrangig aus dem „Wiener Kulturschilling“ gespeist wird, einer Abgabe in der Höhe von 20 Prozent der Fernseh- und Rundfunkgebühren in Wien. Seit Bestehen des „Wiener Altstadterhaltungsfonds“ wurde bis 1999 aus diesen Mitteln die Restaurierung von 3.592 Objekten mit insgesamt mehr als 2,06 Milliarden Schilling (ca. 149,3 Mio. Euro) verwirklicht. Gefördert werden in der Regel denkmalpflegerische Mehrkosten bei der Sanierung solcher Objekte, die aufgrund geschichtlicher kultureller oder künstlerischer Werte oder wegen ihrer Bedeutung für das örtliche Stadtbild Erhaltungswert besitzen. Dabei werden keineswegs nur Instandsetzungen von Fassaden gefördert, sondern auch Gebäudeausstattungen, wie historische Aufzugsanlagen, Festsäle, Geschäftslokale oder Gaststätten. Das breite Spektrum der Förderungen reicht von einzelstehenden Heiligenstatuen bis zu kostspieligen Dachreparaturen und statischen Sanierungen großer Kirchenbauten, von der Parkeinfriedung bis zum bekanntesten Wiener Wahrzeichen, dem Riesenrad, vom Ladenportal bis zum Theatergebäude. Es umfasst Werke berühmtester Architekten, wie Adolf Loos, Otto Wagner oder Josef Hoffmann. Die vorliegende Untersuchung zeigt an 101 Beispielen der neunziger Jahre einerseits die Vielfalt in der Auswahl der geförderten Restaurierungen, sie dokumentiert andererseits aber auch die Vorgangsweise bei den Sanierungen, von der Erhebung der denkmalpflegerischen Werte bis zum Bauzustand, von der Kostenkalkulation und Subventionshöhe bis hin zu den handwerklichen und restauratorischen Maßnahmen im Detail.