DDR-Behörden gebrauchten den Begriff der Politischen Haft nicht, sondern leugneten die Existenz politischer Häftlinge in der DDR. Gemäß einer Verfügung des DDR-Justizministers Max Fechner durfte der Begriff Politischer Häftling ausschließlich für Opfer des Nationalsozialismus verwendet werden; aus politischen Gründen inhaftierte Personen in der DDR waren nach Auffassung der SED-Führung Kriminelle, die sich gegen die "antifaschistisch-demokratische" Ordnung der DDR richteten. In der Berichterstattung über eine Amnestie anlässlich des 22. Jahrestages der DDR sprach das Neue Deutschland jedoch erstmals von "politischen und kriminellen Straftätern". 1981 verwendete Erich Honecker in einem Interview mit dem britischen Verleger Robert Maxwell den Begriff des "politischen Gefangenen in der DDR": "Seit der letzten Amnestie im Jahre 1979 gibt es bei uns keine politischen Gefangenen mehr!" Durch die Amnestie 1979 wurden 21.928 Personen entlassen. Es ist nicht beziffert, wie viele politische Gefangene sich unter ihnen befanden, aber von etwa 80 verurteilten Gefangenen, die zu der Zeit von Amnesty International betreut oder deren Fälle untersucht wurden, wurden mehr als 55 freigelassen. Rund 1.500 der amnestierten Personen wurden in die Bundesrepublik entlassen.