Das Bedienpersonal fahrbarer Hubarbeitsbühnen muss ausgebildet/unterwiesen und eingewiesen werden. Durch die Betriebsleitung muss sie zudem schriftlich beauftragt worden sein. Die Kolleginnen und Kollegen sowie andere Personen im Arbeitsumfeld des Bedieners gehen nun davon aus, dass er die Hubarbeitsbühne sicher und zuverlässig steuert. Doch es gilt nach wie vor zu bedenken: "Die Bühne" ist und bleibt bei falscher Bedienung ein gefährliches Arbeitsmittel. Deshalb gilt es, sich stets umsichtig und sicherheitsgerecht zu verhalten. Der Bediener darf die Hubarbeitsbühne nur bestimmungsgemäß, d.¿h. gemäß Betriebsanleitung des Herstellers verwenden. Er muss rücksichtsvoll fahren - und ohne Hektik. Seine KollegInnen sollten vor Unfällen geschützt sein - und der Unternehmer vor Schäden und Regressansprüchen. Um dieses Ziel einfacher zu erreichen, gibt es diesen kleinen Praxis-Ratgeber. Er gibt dem Bediener einen schnellen Überblick über die 20 wichtigsten Sicherheitsaspekte, die er beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen beachten muss. Im kleinen DIN A6-Format hergestellt, hat er in jeder Hemdtasche Platz.
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