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Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem…mehr

Produktbeschreibung
Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem Gesamtbild der badischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt. Der Tagungsband versteht sich als Anstoß zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Badischen Landrecht.
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Autorenporträt
Christian Hattenhauer, geboren 1966, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, ist Direktor am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft Universität Heidelberg. Klaus-Peter Schroeder, geboren 1947, ist Professor für Rechtsgeschichte am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg und war lange Jahre Schriftleiter der Juristischen Schulung .