Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009 Herausgegeben:Hattenhauer, Christian; Schroeder, Klaus-Peter
Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009 Herausgegeben:Hattenhauer, Christian; Schroeder, Klaus-Peter
Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem…mehr
Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem Gesamtbild der badischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt. Der Tagungsband versteht sich als Anstoß zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Badischen Landrecht.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Christian Hattenhauer, geboren 1966, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte, ist Direktor am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft Universität Heidelberg. Klaus-Peter Schroeder, geboren 1947, ist Professor für Rechtsgeschichte am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg und war lange Jahre Schriftleiter der Juristischen Schulung .
Inhaltsangabe
Inhalt: Adolf Laufs: Das Großherzogtum Baden und sein Bürgerliches Gesetzbuch - Reinhard Mußgnug: Die badische Ämterjustiz - Die Achillesferse des badischen Rechtsstaats - Christian Würtz: Johann Niklas Friedrich Brauer (1754-1813), der Schöpfer des Badischen Landrechts - Hans Hattenhauer: A. F. J. Thibaut (1772-1840) und das Badische Landrecht - Rudolf Meyer-Pritzl: Römisches Recht und Code civil: Die Entstehung des allgemeinen Vertragsbegriffs in Art. 1101 Code civil - Werner Schubert: Die Rezeption des Code Napoléon in Deutschland und im übrigen Europa während der Napoleonischen Zeit - Jürgen Brand: Das Badische Landrecht und die Gewerbeverfassung - oder: Was ist badisch am Badischen Landrecht? - Christian Hattenhauer: Eine "Modifications-Retorte" - Das Badische Landrecht und das Programm des Code civil - Louis Pahlow: "Fällt der Kopf ins Grab, so fällt seine Schrift ins Freye" - Das Badische Landrecht und der Schutz des geistigen Eigentums - Pirmin Spieß: Kann eine nach französischem Recht begründete Grunddienstbarkeit auch ohne Grundbucheintrag Bestand haben? - Klaus-Peter Schroeder: Karl Salomo Zachariae von Lingenthal (1761-1843) - Lehrer des französischen Rechts an der Ruperto Carola - Bernd Kannowski: Das Badische Landrecht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Andreas Deutsch: Die Rechtssprache des Badischen Landrechts im Vergleich mit anderen deutschen Fassungen des "Code civil" - Martin Cramer: Der Verlag C.F. Müller und das Badische Landrecht - Herbert Schempf: Der Gesetzgeber als Heldentenor - Anmerkungen zu Napoleons musikalischer Präsenz.
Inhalt: Adolf Laufs: Das Großherzogtum Baden und sein Bürgerliches Gesetzbuch - Reinhard Mußgnug: Die badische Ämterjustiz - Die Achillesferse des badischen Rechtsstaats - Christian Würtz: Johann Niklas Friedrich Brauer (1754-1813), der Schöpfer des Badischen Landrechts - Hans Hattenhauer: A. F. J. Thibaut (1772-1840) und das Badische Landrecht - Rudolf Meyer-Pritzl: Römisches Recht und Code civil: Die Entstehung des allgemeinen Vertragsbegriffs in Art. 1101 Code civil - Werner Schubert: Die Rezeption des Code Napoléon in Deutschland und im übrigen Europa während der Napoleonischen Zeit - Jürgen Brand: Das Badische Landrecht und die Gewerbeverfassung - oder: Was ist badisch am Badischen Landrecht? - Christian Hattenhauer: Eine "Modifications-Retorte" - Das Badische Landrecht und das Programm des Code civil - Louis Pahlow: "Fällt der Kopf ins Grab, so fällt seine Schrift ins Freye" - Das Badische Landrecht und der Schutz des geistigen Eigentums - Pirmin Spieß: Kann eine nach französischem Recht begründete Grunddienstbarkeit auch ohne Grundbucheintrag Bestand haben? - Klaus-Peter Schroeder: Karl Salomo Zachariae von Lingenthal (1761-1843) - Lehrer des französischen Rechts an der Ruperto Carola - Bernd Kannowski: Das Badische Landrecht in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Andreas Deutsch: Die Rechtssprache des Badischen Landrechts im Vergleich mit anderen deutschen Fassungen des "Code civil" - Martin Cramer: Der Verlag C.F. Müller und das Badische Landrecht - Herbert Schempf: Der Gesetzgeber als Heldentenor - Anmerkungen zu Napoleons musikalischer Präsenz.
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