Im Jahr 1817 wurde in München die Taubstummenlehrerausbildung beschlossen. 200 Jahre Bemühungen um eine hoch qualifizierte Ausbildung von Pädagogen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Hörschädigung geben Anlass, einen historischen Rückblick, aber auch eine Standortbestimmung, mit der die Vielfalt der gegenwärtigen Arbeits- und Handlungsfelder eines Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogen offensichtlich werden soll, vorzunehmen. Ergänzend wird ein Blick in die Zukunft gewagt.