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Die Schweizerische Eidgenossenschaft war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zwar ein souveränes Subjekt des Völkerrechtes. Organisiert war sie jedoch als lockerer Staatenbund mit Untertanengebieten. Als zentrale Organe gab es nur die schwerfällige Tagsatzung, also einen Kongress von Gesandten der Bundesmitglieder, und den Vorort, d.h. jenen Kanton (damals Zürich), der mit dem Verwalten laufender gemeinsamer Geschäfte betraut war. Diese altertümliche Gliederung war durchtränkt von althergebrachten feudalistischen Strukturen und Privilegien regierender Familien und Schichten.

Produktbeschreibung
Die Schweizerische Eidgenossenschaft war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zwar ein souveränes Subjekt des Völkerrechtes. Organisiert war sie jedoch als lockerer Staatenbund mit Untertanengebieten. Als zentrale Organe gab es nur die schwerfällige Tagsatzung, also einen Kongress von Gesandten der Bundesmitglieder, und den Vorort, d.h. jenen Kanton (damals Zürich), der mit dem Verwalten laufender gemeinsamer Geschäfte betraut war. Diese altertümliche Gliederung war durchtränkt von althergebrachten feudalistischen Strukturen und Privilegien regierender Familien und Schichten.