Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum »Führer und Reichskanzler« erklärte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg ernannt und stützte sich zunächst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermächtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete…mehr
Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum »Führer und Reichskanzler« erklärte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg ernannt und stützte sich zunächst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermächtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete anti-demokratische Haltung, antisemitische Vorurteile, die breite Zustimmung zur »Gleichschaltung«, die - illusorische - Hoffnung auf eine Volksgemeinschaft erleichterten dem NS-Regime die völlige Staatsumwandlung. Insofern stellte sich das Volk nicht nur als Opfer Hitlers dar, sondern in großen Teilen als tatkräftiger Helfer.
Irene Strenge, juristisches Studium 1968 ¿ 1972 in Tübingen, Lausanne und Hamburg, Referendariat und Assessorexamen in Hamburg, von 1976 bis 2008 Rechtsanwältin, 1992 Promotion über ein historisch-verwaltungsrechtliches Thema im Zusammenhang mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937. Bei Duncker & Humblot erschienen: Machtübernahme 1933 ¿ alles auf legalem Weg?, Kurt von Schleicher. Politik im Reichswehrministerium am Ende der Weimarer Republik, Ferdinand von Bredow, Notizen vom 20.2.1933 bis 31.12.1933, Tägliche Aufzeichnungen vom 1.1.1934 bis 28.6.1934. Ferner erschienen: Spa im Ersten Weltkrieg und Codex Hammurapi und die Rechtsstellung der Frau.
Inhaltsangabe
A. Einleitung
B. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933 Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers - Der Verfassungsfeind als Kanzler
C. Erste juristische Schritte zur Machtfestigung Reichstagsauflösung und Neuwahl - Unterdrückung der Opposition
D. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG) Vorarbeiten im Kabinett - Überlegungen in den Fraktionen - Im Reichstag - Im Reichsrat - Der Reichspräsident - Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes - Das Ermächtigungskabinett - Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz - Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?
E. Lex van der Lubbe
F. Gesetzestechnik nach dem Ermächtigungsgesetz Einleitungen, Präambeln, dramatische Sprache - Sinnentstellende Überschriften - Generalklauseln - Rückwirkende Gesetze - Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam - Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz - De-facto-Verbote - Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten - Unterermächtigungen - Durchführungsverordnungen
G. Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-Staates
H. Führerprinzip Polykratisches System - »Führer und Reichskanzler« - Eidesformeln - Nachfolgeregelungen
I. Gleichschaltung, Ende des Föderalismus Gleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime - Zweiter Preußenschlag vom 6. Februar 1933 - Nochmals: 2 RtBVO - Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) - Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) - Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) - Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)
K. Antisemitismus Judenboykott am 1. April 1933 - Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
L. Einheit von Partei und Staat Gesetz gegen die Neubildung von Parteien - Verhältnis zwischen der NSDAP und den staatlichen Institutionen (EinheitsG)
M. Revolution Vollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? - Unterstützung durch Sympathisanten
B. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933 Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers - Der Verfassungsfeind als Kanzler
C. Erste juristische Schritte zur Machtfestigung Reichstagsauflösung und Neuwahl - Unterdrückung der Opposition
D. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG) Vorarbeiten im Kabinett - Überlegungen in den Fraktionen - Im Reichstag - Im Reichsrat - Der Reichspräsident - Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes - Das Ermächtigungskabinett - Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz - Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?
E. Lex van der Lubbe
F. Gesetzestechnik nach dem Ermächtigungsgesetz Einleitungen, Präambeln, dramatische Sprache - Sinnentstellende Überschriften - Generalklauseln - Rückwirkende Gesetze - Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam - Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz - De-facto-Verbote - Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten - Unterermächtigungen - Durchführungsverordnungen
G. Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-Staates
H. Führerprinzip Polykratisches System - »Führer und Reichskanzler« - Eidesformeln - Nachfolgeregelungen
I. Gleichschaltung, Ende des Föderalismus Gleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime - Zweiter Preußenschlag vom 6. Februar 1933 - Nochmals: 2 RtBVO - Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) - Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) - Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) - Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)
K. Antisemitismus Judenboykott am 1. April 1933 - Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
L. Einheit von Partei und Staat Gesetz gegen die Neubildung von Parteien - Verhältnis zwischen der NSDAP und den staatlichen Institutionen (EinheitsG)
M. Revolution Vollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? - Unterstützung durch Sympathisanten
N. Fazit
Anhang: Rechtstexte
Literatur und gedruckte Quellen
Namensverzeichnis
Rezensionen
»Sehr interessant und erhellend sind Irene Strenges Ausführungen zur NS-Gesetzgebungstechnik (Seiten 113 ff) sowie zu der Frage, ob die Nationalsozialisten durch eine Revolution an die Macht kamen (Seiten 178 ff.). Allen zeithistorisch Interessierten, nicht nur Juristinnen und Juristen, sei das Werk ans Herz gelegt.« Prof. Dr. Philipp Austermann, in: Verwaltungsrundschau, 1/2023
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