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Vor 40 Jahren wurde die Führungsaufsicht als Sanktion im deutschen Strafrecht eingeführt. In diesem Band beschäftigen sich verschiedene Autoren mit der Entwicklung der Führungsaufsicht und der aktuellen Ausprägung. Die Führungsaufsicht hat die frühere, von 1871 bis 1974 geltende Polizeiaufsicht abgelöst und ein betreuendes Element eingeführt, da die Bewährungshilfe in diesen Fällen tätig sein soll. Im Vergleich zu ihrer Vorgängerin hat die Führungsaufsicht also eine bislang relativ kurze Geschichte. Die Führungsaufsicht stellt eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung dar und passt…mehr

Produktbeschreibung
Vor 40 Jahren wurde die Führungsaufsicht als Sanktion im deutschen Strafrecht eingeführt. In diesem Band beschäftigen sich verschiedene Autoren mit der Entwicklung der Führungsaufsicht und der aktuellen Ausprägung. Die Führungsaufsicht hat die frühere, von 1871 bis 1974 geltende Polizeiaufsicht abgelöst und ein betreuendes Element eingeführt, da die Bewährungshilfe in diesen Fällen tätig sein soll. Im Vergleich zu ihrer Vorgängerin hat die Führungsaufsicht also eine bislang relativ kurze Geschichte. Die Führungsaufsicht stellt eine ambulante Maßregel der Besserung und Sicherung dar und passt sich in ihrem rechtssystematischen Charakter an andere Maßregeln an, d. h. resozialisierende, integrative Elemente sind eng verbunden mit solchen der Sicherung und Verhinderung erneuter Straffälligkeit. Allerdings ist sie nicht ausgerichtet auf eine spezifische Gefährlichkeit, sondern auf eine allgemeine Kriminalitätsgefährlichkeit von Probanden und damit auch nicht auf die Verhinderung eines einschlägigen Rückfalls, sondern allgemein auf die Verhinderung erneuter Straffälligkeit. Nach gesetzlichen Änderungen 2007 und 2011 und infolge einer immer häufigeren Anwendung - im Jahr 2015 bundesweit über 37.000 Fälle - rückt das Instrument der Führungsaufsicht mittlerweile immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung. 40 Jahre nach Einführung der Führungsaufsicht wurde in einer DBH-Fachtagung eine Zwischenbilanz gezogen. Die Ergebnisse der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen empirischen Untersuchung über die Anwendung der Führungsaufsicht wird in diesem Buch vorgestellt. Die Entwicklung seit 1974 wird in einem Fachbeitrag skizziert und es werden aktuelle Fallzahlen zur Führungsaufsicht vorgestellt. Hinzu kommen Praxisbeispiele aus Mecklenburg-Vorpommern.
Autorenporträt
Der DBH-Fachverband ist ein bundesweit und international aktiver Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. In ihm sind Verbände und Vereinigungen mit insgesamt über 10.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, die landesweit, regional und lokal in der Straffälligen-, Bewährungs- und Opferhilfe arbeiten. Der DBH-Fachverband ist seinerseits aktives Mitglied in der Ständigen Europäischen Konferenz für Straffälligen- und Bewährungshilfe (CEP). Hervorgegangen ist der DBH aus dem Verein "Deutsche Bewährungshilfe", der 1951 gegründet wurde und Träger von Pilotprojekten zur Einführung der Bewährungshilfe in das deutsche Strafrecht war. Ziele und Schwerpunkte: Der DBH - fördert Praxis und Reform einer rechtsstaatlichen, sozialen Strafrechtspflege und eine humane Straffälligenhilfe, - leistet einen Beitrag zur Kriminalprävention, - arbeitet an der Beseitigung und Minderung von Ursachen, Erscheinungsformen und Folgeproblemen von Kriminalität, - setzt sich ein für Schadenswiedergutmachung und für den Täter-Opfer-Ausgleich, - unterstützt die Wiedereingliederung von Strafgefangenen.