Das Arbeitsverfassungsgesetz ist am 1. Juli 1974 in Kraft getreten. In seiner Grundstruktur hat es sich 50 Jahre lang als bemerkenswert stabil erwiesen, wenn auch die Zahl der Paragrafen von 171 auf 272 angestiegen ist. In diesem Buch soll einerseits die Realität der Arbeitsbeziehungen und andererseits der Inhalt des Gesetzes unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur abgebildet werden. Die Entwicklungen im Bereich der Kollektivverträge und der Kollektivvertragsverhandlungen werden ebenso diskutiert wie Aspekte der Betriebsratsarbeit. Bei den juristischen Beiträgen geht es nicht nur um die Behandlung einzelner Rechtsprobleme, sondern vor allem auch um eine Beurteilung, ob sich die Regelungen bewährt haben oder ob etwa Änderungen in der Arbeitswelt (zB Digitalisierung) zu Anpassungen führen sollten. Über 30 renommierte Autorinnen und Autoren haben zur Feier des Jubiläums einen Beitrag zu dieser Festschrift geleistet.