Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist das Stammgesetz der Sozialversicherung der unselbständig Erwerbstätigen nach 1945. In ihm spiegeln sich auch die sozioökonomischen Veränderungen der letzten 60 Jahre wider. Aus Anlass der 60. Wiederkehr des Inkrafttretens des ASVG am 1. Jänner 1956 wird in dieser Arbeit das Werden des Gesetzes sowie seine Entwicklung anhand der wesentlichen Marksteine und Novellen, gegliedert nach den Bereichen Allgemeines, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung dargestellt und damit auch ein wesentlicher Teil der Geschichte der Sozialversicherung der Zweiten Republik nachgezeichnet.