Die Bedeutung des
826 BGB bei der Fortbildung des Wirtschaftsrechts steigt ständig. Mittlerweile ist die Norm an die Stelle der überholten Verlustausgleichspflicht im sog. qualifizierten Konzern getreten, regelt ergänzend zu
37b WpHG die Haftung für kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen und eröffnet Ansprüche geschädigter Anleger bei einer Vielzahl von Anlageformen (z.B. Warenterminoptionen). Über
826 BGB liquidiert die Praxis heute Schäden, die früher über die sog. Durchgriffshaftung ersetzt wurden und gewährt Schutz vor Rufschädigung von Personen und Unternehmen durch sittenwidrigerweise aufgestellte Werturteile. Die vorliegende Bearbeitung systematisiert und erläutert den breiten Anwendungsbereich der Norm vollständig und auf neuestem Stand. Dabei wird die Bedeutung der Norm in anderen Bereichen - etwas im Familienrecht (Regress des Scheinvaters) oder Verfahrensrecht (Rechtskraftdurchbrechung von Vollstreckungsbescheiden bei Hausfrauenbürgschaften?) - gleichermaßen berücksichtigt. Die Bearbeitung der
828 bis 829 BGB trägt vor allem den Änderungen Rechnung, die sich durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften ergeben haben. Diese haben mutmaßlich auch die Bedeutung des Produkthaftungsgesetzes erhöht: Mit dem Wegfall der Schranke des
2 S. 2 ProdHaftG und der Möglichkeit der Liquidierung von Schmerzensgeld nach
8 S. 2 ProdHaftG sind zwei wesentliche anspruchshindernde Hemmnisse entfallen, die eine größere Bedeutung des Gesetzes in der Haftungspraxis erwarten lassen.
826 BGB bei der Fortbildung des Wirtschaftsrechts steigt ständig. Mittlerweile ist die Norm an die Stelle der überholten Verlustausgleichspflicht im sog. qualifizierten Konzern getreten, regelt ergänzend zu
37b WpHG die Haftung für kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen und eröffnet Ansprüche geschädigter Anleger bei einer Vielzahl von Anlageformen (z.B. Warenterminoptionen). Über
826 BGB liquidiert die Praxis heute Schäden, die früher über die sog. Durchgriffshaftung ersetzt wurden und gewährt Schutz vor Rufschädigung von Personen und Unternehmen durch sittenwidrigerweise aufgestellte Werturteile. Die vorliegende Bearbeitung systematisiert und erläutert den breiten Anwendungsbereich der Norm vollständig und auf neuestem Stand. Dabei wird die Bedeutung der Norm in anderen Bereichen - etwas im Familienrecht (Regress des Scheinvaters) oder Verfahrensrecht (Rechtskraftdurchbrechung von Vollstreckungsbescheiden bei Hausfrauenbürgschaften?) - gleichermaßen berücksichtigt. Die Bearbeitung der
828 bis 829 BGB trägt vor allem den Änderungen Rechnung, die sich durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften ergeben haben. Diese haben mutmaßlich auch die Bedeutung des Produkthaftungsgesetzes erhöht: Mit dem Wegfall der Schranke des
2 S. 2 ProdHaftG und der Möglichkeit der Liquidierung von Schmerzensgeld nach
8 S. 2 ProdHaftG sind zwei wesentliche anspruchshindernde Hemmnisse entfallen, die eine größere Bedeutung des Gesetzes in der Haftungspraxis erwarten lassen.