Der Österreichische Städtebund ist seit 90 Jahren die kommunale Interessenvertretung von rund 250 Städten und Gemeinden in Österreich. Bereits vor der Gründung eines ständigen Sekretariats 1915 hatte es allerdings schon in unregelmäßiger Folge Städtetage gegeben.
Die wechselvolle Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert spiegelt sich in der Vereinsgeschichte des Städtebundes wieder. Der Städtebund geriet nach den Wirren des Kriegsendes 1918/19 in den zwanziger und dreißiger Jahren zwischen die unversöhnlichen Fronten der Ersten Republik und wurde 1938 in den Deutschen Städtetag einverleibt. Nach der Wiedergründung 1946 nahm der Österreichische Städtebund in der Wiederaufbau- und Wachstumsphase eine dynamische Entwicklung.
Zu den zentralen Erfolgen des Städtebundes in der II. Republik gehören dabei u. a. die Wahrung und der Ausbau der Rechte der Städte und Gemeinden im Zuge der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 sowie die Verankerung des Städtebundes als kommunaler Spitzenverband in der österreichischen Bundesverfassung im Jahre 1988. Seit 1995 besitzt der Städtebund umfangreiche Stellungnahme- und Informationsrechte in allen die Kommunen betreffenden Fragen auf EU-Ebene. Dieser österreichische Konsultationsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ein europaweites Vorzeigemodell.
Die österreichische Gemeindeautonomie wurde durch intensives Lobbying Vorbild für die entsprechenden Passagen im 2004 vorgelegten Vertrag über eine Verfassung für Europa. Mit Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl steht seit Ende 2004 erstmals der Städtebundpräsident an der Spitze der europäischen kommunalen und regionalen Interessenvertretung RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas).
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Die wechselvolle Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert spiegelt sich in der Vereinsgeschichte des Städtebundes wieder. Der Städtebund geriet nach den Wirren des Kriegsendes 1918/19 in den zwanziger und dreißiger Jahren zwischen die unversöhnlichen Fronten der Ersten Republik und wurde 1938 in den Deutschen Städtetag einverleibt. Nach der Wiedergründung 1946 nahm der Österreichische Städtebund in der Wiederaufbau- und Wachstumsphase eine dynamische Entwicklung.
Zu den zentralen Erfolgen des Städtebundes in der II. Republik gehören dabei u. a. die Wahrung und der Ausbau der Rechte der Städte und Gemeinden im Zuge der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 sowie die Verankerung des Städtebundes als kommunaler Spitzenverband in der österreichischen Bundesverfassung im Jahre 1988. Seit 1995 besitzt der Städtebund umfangreiche Stellungnahme- und Informationsrechte in allen die Kommunen betreffenden Fragen auf EU-Ebene. Dieser österreichische Konsultationsmechanismus zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ein europaweites Vorzeigemodell.
Die österreichische Gemeindeautonomie wurde durch intensives Lobbying Vorbild für die entsprechenden Passagen im 2004 vorgelegten Vertrag über eine Verfassung für Europa. Mit Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl steht seit Ende 2004 erstmals der Städtebundpräsident an der Spitze der europäischen kommunalen und regionalen Interessenvertretung RGRE (Rat der Gemeinden und Regionen Europas).
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