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High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda). Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien jedoch unbenommen, den Vertrag abzuändern. Grundsätzlich problemlos möglich ist jedenfalls die einvernehmliche Vertragsänderung, wenn also alle Parteien die Vertragsänderung vereinbaren. In diesen Fällen liegt ein sog. Änderungsvertrag (auch: Abänderungsvertrag) vor. Hier gelten nur in wenigen Ausnahmefällen…mehr

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Produktbeschreibung
High Quality Content by WIKIPEDIA articles! Eine Vertragsänderung ist die nachträgliche Änderung, Anpassung oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags. Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda). Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien jedoch unbenommen, den Vertrag abzuändern. Grundsätzlich problemlos möglich ist jedenfalls die einvernehmliche Vertragsänderung, wenn also alle Parteien die Vertragsänderung vereinbaren. In diesen Fällen liegt ein sog. Änderungsvertrag (auch: Abänderungsvertrag) vor. Hier gelten nur in wenigen Ausnahmefällen Besonderheiten: Ein Änderungsvertrag ist in einigen Fällen formbedürftig. Dies ist er insbesondere dann, wenn der ursprüngliche Vertrag formbedürftig war. Einseitige Vertragsänderungen sind hingegen grundsätzlich nicht möglich. Verträge bleiben auch dann wirksam und sind inhaltlich unveränderbar, wenn eine der Vertragsparteien mit dem Vertragsinhalt unzufrieden ist. Wichtigste Ausnahmen hierzu sindbestimmte Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung, deren Auswirkung auf den Vertrag durch einseitige Erklärung des Berechtigten herbeigeführt werden kann.