Um das Abfallproblem wirksam bekämpfen zu können, bedarf es eines grundlegenden Sinneswandels. Die herkömmliche Aufgabenverteilung zwischen produzierender Wirtschaft und der öffentlichen Hand, wonach die eine Seite produziert und die andere den Abfall zu entsorgen hat, kann so nicht weiterbestehen. Dem trägt die abfallrechtliche Produktverantwortung Rechnung. Der Autor beleuchtet deren Konzept, wie es sich nunmehr im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz findet. Die Analyse zeigt, daß es weiterer Aktivitäten des Verordnungsgebers bedarf, um Produktverantwortlichkeit von Herstellern und Vertreibern in weitergehendem Maße zu verwirklichen.