Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 9 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (FB Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar im Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract:
1a KSchG ist ein gesetzlicher Abfindungsanspruch, der erst am 01. Januar 2004 in das Gesetz neu aufgenommen wurde. Ziel der Vorschrift ist es, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einen einfachen, effizienten und kostengünstigen vorgerichtlichen Weg für die Beendigung des Arbeitverhältnisses aus betrieblichen Gründen aufzuzeigen. Diese Option hat für beide Vertragsparteien zahlreiche Vorteile. Für den Arbeitgeber wird das Kündigungsrecht mit allen seinen Risiken berechenbarer, wobei ihm nicht eine Pflicht zur Abfindungszahlung aufgebürdet wird. Der Arbeitnehmer kann dagegen auch ohne Prozess eine Abfindung erhalten, ohne seinen kündigungsrechtlichen Bestandsschutz zu riskieren. Mit der im Gesetz geregelten Berechnung der Abfindungshöhe wird zudem ein fairer Interessenausgleich geschaffen, der nicht zuletzt auch die Arbeitsgerichte entlasten soll.
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1a KSchG ist ein gesetzlicher Abfindungsanspruch, der erst am 01. Januar 2004 in das Gesetz neu aufgenommen wurde. Ziel der Vorschrift ist es, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einen einfachen, effizienten und kostengünstigen vorgerichtlichen Weg für die Beendigung des Arbeitverhältnisses aus betrieblichen Gründen aufzuzeigen. Diese Option hat für beide Vertragsparteien zahlreiche Vorteile. Für den Arbeitgeber wird das Kündigungsrecht mit allen seinen Risiken berechenbarer, wobei ihm nicht eine Pflicht zur Abfindungszahlung aufgebürdet wird. Der Arbeitnehmer kann dagegen auch ohne Prozess eine Abfindung erhalten, ohne seinen kündigungsrechtlichen Bestandsschutz zu riskieren. Mit der im Gesetz geregelten Berechnung der Abfindungshöhe wird zudem ein fairer Interessenausgleich geschaffen, der nicht zuletzt auch die Arbeitsgerichte entlasten soll.
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