Die Abgabe von Gefahrstoffen ist detailliert geregelt. Für einige Stoffe und Gemische bestehen Dokumentationspflichten bei der Abgabe. Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) schreibt das Führen eines Abgabebuches für Stoffe und Gemische mit bestimmten Eigenschaften vor. Dabei muss auch der Datenschutz gewährleistet werden. Das "Abgabebuch für Gefahrstoffe" unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Dokumentation gemäß § 9 Chemikalien-Verbotsverordnung. Bewahren Sie das Abgabebuch fünf Jahre nach der letzten Eintragung auf. Fachliche Beratung: Dr. Ute Stapel, Fabiola Melchert