Gifte und Sprengstoffe sicher abgeben
In dieses Abgabebuch ist nach
9 Abs. 1 der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 die Abgabe von
Gefahrstoffen und Gemischen mit dem Piktogramm GHS06 und GHS08 sowie
Grundstoffen zur Herstellung von Sprengstoffen (z. B. Kaliumpermanganat)
einzutragen.
Dieses Abgabebuch enthält alle nötigen Vorgaben für Ihre Einträge und ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite!
In dieses Abgabebuch ist nach
9 Abs. 1 der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 die Abgabe von
Gefahrstoffen und Gemischen mit dem Piktogramm GHS06 und GHS08 sowie
Grundstoffen zur Herstellung von Sprengstoffen (z. B. Kaliumpermanganat)
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