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Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht umfassend die Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit der EG in bezug auf Umweltabgaben. Ausgehend von einer EG-eigenen Abgabentypologie wird der Umfang der entsprechenden autonomen Rechtsetzungskompetenzen der EG untersucht. Zur Abgrenzung der einschlägigen Kompetenzgrundlagen wird ein materielles Kriterium entwickelt, das eine angemessene Berücksichtigung des großen Gestaltungsspielraumes bei Umweltabgaben ermöglicht und zu einer einheitlichen Anwendung der Kompetenzgrundlagen mit Einstimmigkeitsregel im Rat führt. Des weiteren werden die Grenzen einer EG-Abgabenverwaltungshoheit, insbesondere für parafiskalische Einrichtungen, und der Übernahme der Finanzierungszuständigkeit aufgezeigt.

Bezüglich der EG-Ertragshoheit an Umweltabgaben als Eigenmitteln differenziert der Verfasser zwischen einer umfassenden Regelung im Eigenmittelbeschluß und einem kombinierten Vorgehen: Zuweisung der Ertragshoheit im Eigenmittelbeschluß und Rechtsetzung über die autonomen EG-Rechtsetzungskompetenzen. Die Abgrenzung der beiden Verfahren erfolgt im wesentlichen nach dem oben entwickelten materiellen Kriterium. Jenseits dieser Verfahren kann sich die EG die Erträge von Umweltabgaben als sonstige Einnahmen nur in engen Grenzen und nur bezüglich bestimmter Abgabentypen indirekt über die Bestimmung des Verwendungszweckes zuweisen, sofern sie die Finanzierungszuständigkeit trägt.