Mit diesem Band führt der für praktische Studienhilfen
bekannte Dürckheim Verlag mit einer 5. Auflage die erfolgreiche
Reihe der Fußgängerpunkte/Markierhinweise fort.
Werden die einzelnen Paragrafen durch Dürckheim-Griffregister in
wichtige und weniger relevante unterteilt, versetzen die
MARKIERHINWEISE Abgabenordnung
und Finanzgerichtsordnung die Studierenden in die Lage, innerhalb
der einzelnen Vorschriften Wesentliches von
Unwesentlichem zu trennen und punktbringende Stichworte
in den Gesetzen und Schreiben zu markieren.
Hunderte von Vorschriften wurden gesichtet und von den Experten
auf Klausur-, Prüfungs- und letztlich Zitierrelevanz hin abgeklopft.
Mit den hier vorgestellten Markierungen sind die Kandidaten/innen
für die Prüfungen gerüstet und können zukünftige Gesetzestexte und
Ergänzungslieferungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
In dieser überarbeiteten Auflage werden die aktuellen Ergänzungslieferungen
aus den Beck schen Textausgaben zugrunde gelegt. Dies
bedeutet die 189. Ergänzungslieferung bei den Steuergesetzen und
bei den Steuerrichtlinien die 161. Ergänzungslieferung.
Rechtsstand: Januar 2017 / Erstellt: April 2017
bekannte Dürckheim Verlag mit einer 5. Auflage die erfolgreiche
Reihe der Fußgängerpunkte/Markierhinweise fort.
Werden die einzelnen Paragrafen durch Dürckheim-Griffregister in
wichtige und weniger relevante unterteilt, versetzen die
MARKIERHINWEISE Abgabenordnung
und Finanzgerichtsordnung die Studierenden in die Lage, innerhalb
der einzelnen Vorschriften Wesentliches von
Unwesentlichem zu trennen und punktbringende Stichworte
in den Gesetzen und Schreiben zu markieren.
Hunderte von Vorschriften wurden gesichtet und von den Experten
auf Klausur-, Prüfungs- und letztlich Zitierrelevanz hin abgeklopft.
Mit den hier vorgestellten Markierungen sind die Kandidaten/innen
für die Prüfungen gerüstet und können zukünftige Gesetzestexte und
Ergänzungslieferungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
In dieser überarbeiteten Auflage werden die aktuellen Ergänzungslieferungen
aus den Beck schen Textausgaben zugrunde gelegt. Dies
bedeutet die 189. Ergänzungslieferung bei den Steuergesetzen und
bei den Steuerrichtlinien die 161. Ergänzungslieferung.
Rechtsstand: Januar 2017 / Erstellt: April 2017