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Kompetenz durch Erfahrung
Dieser ebenso kompakte wie umfassende neue Kommentar unterstützt Sie ideal bei allen Fragen zum steuerlichen Verfahrensrecht. Die Erläuterungen beschränken sich nicht ausschließlich auf die Abgabenordnung. Soweit die AO auf andere verfahrensrechtliche Vorschriften wie die der ZPO oder des VwZG verweist, werden diese Regelungen mit kommentiert und an der jeweiligen Kommentarstelle auch mit abgedruckt. Die Kommentierung beschränkt sich auf die §§ 1 bis 368 der AO und ergänzt so auf ideale Weise das in gleicher Reihe erschienene Werk von "Franzen/Gast/Joecks,…mehr

Produktbeschreibung
Kompetenz durch Erfahrung
Dieser ebenso kompakte wie umfassende neue Kommentar unterstützt Sie ideal bei allen Fragen zum steuerlichen Verfahrensrecht. Die Erläuterungen beschränken sich nicht ausschließlich auf die Abgabenordnung. Soweit die AO auf andere verfahrensrechtliche Vorschriften wie die der ZPO oder des VwZG verweist, werden diese Regelungen mit kommentiert und an der jeweiligen Kommentarstelle auch mit abgedruckt. Die Kommentierung beschränkt sich auf die §§ 1 bis 368 der AO und ergänzt so auf ideale Weise das in gleicher Reihe erschienene Werk von "Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht". Die Herausgeber und Autoren sind Richter am BFH oder am FG bzw. kommen aus der Betriebsprüfung und sind mit dem steuerlichen Verfahrensrecht bestens vertraut.

Endlich was in meiner Größe.
Der kompakte Großkommentar in einem Band

Dieser neue AO-Kommentar schließt eine Lücke zwischen den meist mehrbändigen Loseblatt-Kommentaren einerseits sowie den kleineren gebundenen Kommentaren andererseits. Das Werk erläutert auf knapp 2.900 Seiten die gesamte Abgabenordnung mit Ausnahme der §§ 369 - 412; zu diesen Vorschriften gibt es in der gleichen Kommentarreihe das Werk "Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht".

Der kritische Rechtsprechungskommentar

Das steuerliche Verfahrensrecht wird entscheidend geprägt von der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs. Die Rechtsprechung zieht sich deshalb wie ein "roter Faden" durch die gesamte Kommentierung des "Pahlke/Koenig". Neben der Rechtsprechung wird aber auch auf die einschlägigen Verwaltungsanweisungen

sowie auf das grundlegende bzw. weiterführende Schrifttum eingegangen. Ein besonderer Schwerpunkt des Kommentars liegt in der kritischen Auseinandersetzung mit Rechtsprechung, Verwaltung und Schrifttum sowie in der Positionierung eigener begründeter Auffassungen.

Der topaktuelle Rechtsstand

Das Werk berücksichtigt bereits die zum 1. 1. 2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen u.a. durch das Steueränderungsgesetz 2003 und das Steueramnestiegesetz und andere Steueränderungsgesetze. Hinsichtlich Rechtsprechung, Verwaltung und Schrifttum ist das Werk auf dem Rechtsstand 1. März 2004.

Die Herausgeber und Autoren

sind Richter am BFH bzw. an Finanzgerichten und seit vielen Jahren mit der Komplexität des steuerrechtlichen Verfahrensrechts bestens vertraut. Ein Autor kommt aus der Betriebsprüfung.

'(...) Das Werk schließt sinnvoll die Lücke zwischen den bereits existierenden Großkommentaren zur AO/FGO und den gängigen, zum Teil sehr komprimierten kleinen Kommentaren.'
In: Quintessenz des Steuerrechts, 11/2004, zur 1. Auflage

'(...) beeindruckt der Kommentar durch eine unglaubliche Materialfülle, Darstellungsdichte, argumentatorischer Stringenz und inhaltlicher Ausgewogenheit. Das Werk, welches sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Finanzrichter und Finanzbeamte richtet, wird für die Erarbeitung einzelner steuerrechtlicher Probleme zukünftig unverzichtbar sein. Gerade für finanzgerichtliche Auseinandersetzungen stellt es eine große Hilfe dar, da der Kommentar die einschlägige Rechtssprechung des BFH, des BverfG sowie des EuGH darstellt und dadurch bereits einen ersten (zumeist wohl) zutreffenden Eindruck von der Position des angerufenen Finanzgerichtes gibt. Das Werk kann uneingeschränkt empfohlen werden und wird wegen seiner hohen Qualität sicherlich in jedem mit Steuerrecht befassten Büro genutzt werden. Der Kommentar wird sicherlich viele Auflagen erleben.'
Rechtsanwalt Marcus Kreutz, in: www.socialnet.de, 7.12.2004, zur 1. Auflage

'(...) Die Stärke des Kommentars liegt eindeutig in der am Wortlaut des Gesetzes ausgerichteten Systematik der Darstellung, die eine gute Herangehensweise auch an solche Normen erlaubt, die der Leser nicht schon aus der täglichen Praxis kennt. Auch die Ausführlichkeit der Kommentierung überzeugt. (...) Der Pablke/König ist eine wichtige Ergänzung der Kommentarliteratur zur Abgabenordnung. Für den Praktiker wird er sich insbesondere zu Vorbereitung von finanzgerichtlichen Verfahren schnell als unentbehrlich erweisen.'
Andreas Hagenkötter, in: NJW, 41/ 2004, zur 1. Auflage

'(...) Was die Tiefe und Dichte der Bearbeitung angeht, so bewegt sich der Kommentar aber auf einem beachtlichen Niveau. So ist z.B. die Kommentierung zu den §§ 3, 4 AO sehr gelungen; die Kommentierung zu § 4 enthält alles, was in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, nicht zu wenig, aber auch nicht überladen; sehr gelungen sind auch die Ausführungen zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht als Ausdruck der Eigenständigkeit des Steuerrechts (§ 4 AO, Rz. 107). (...) Insgesamt macht der Kommentar einen vorzüglichen Eindruck; der Kommentar ist übersichtlich aufgebaut und gut zu lesen, er erlaubt eine schnelle Orientierung, er berücksichtigt die Rechtsprechung umfassend, er gibt solide und zuverlässige Auskunft - und er wird daher ohne Zweifel seinen Platz in der Kommentarliteratur finden.'
Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, Richter am BFH, in: DStR, 32/ 2004, zur 1. Auflage

Expertenmeinung von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Stefan Süß, Baker&McKenzie, zur 1. Auflage:
Mit dem Kommentar von Pahlke/König betritt ein neues Werk die Bühne der Literatur zur Abgabenordnung. In Umfang und Format stößt der Pahlke/König in die breite Lücke zwischen kleinen Handkommentaren (wie dem "Klein") und etablierten Großkommentaren wie Tipke/Kruse und Hübschmann/Hepp/Spittaler.
Die Autoren des Pahlke/König sind nahezu ausnahmslos Richter an den Finanzgerichten und am Bundesfinanzhof. Dies prägt die Methodik und Darstellungsweise des Kommentars. Die Kommentierung ist in beeindruckender Weise präzise. Ausgehend von Regelungszweck, Rechtsentwicklung und verfassungsrechtlicher Einordnung werden die Normen der Abgabenordnung eng an die Judikatur der deutschen Finanzgerichtsbarkeit angelehnt erläutert. Überzeugend ist, wie der Spagat zwischen systematisch-abstraktem Zugang einerseits und kasuistischer Erschließung von Problembereichen andererseits gelöst ist. Insbesondere die Kommentierung zu § 42 AO kann hier als Paradebeispiel gelten.
Auch die Erläuterungstiefe des Pahlke/König vermag, berücksichtigt man den Umfang der kommentierten Normen und dessen Format, zu überzeugen. Nur in wenigen Regelungsbereichen vermisst der Verwender ein vertieftes Herangehen, nur selten bleiben Probleme gänzlich ungestreift.
Der Pahlke/König orientiert sich bewusst weniger an den Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung, sondern an der Judikatur der Finanzgerichte. Dies führt in einzelnen Regelungsbereichen zu einer verminderten Praxistauglichkeit. So scheint es z. B. schwierig, auf die Kommentierung des § 39 AO im Pahlke/König Steuergestaltungen aufzubauen. Durch eine verstärkte Verzahnung mit der Auffassung der Finanzverwaltung in der nächsten Auflage ließen sich solche, aus dem Konzept des Kommentars durchaus verständliche Probleme unschwer beheben.
Der Pahlke/König ist eine deutliche Bereicherung der Kommentarliteratur zur Abgabenordnung. Er reiht sich auf Anhieb in die erste Reihe ein. Seine Stärken, aus Sicht der finanzgerichtlichen Judikatur die Norm der Abgabenordnung zu erschließen, lassen ihn zur Vorbereitung von finanzgerichtlichen Verfahren bereits jetzt als unverzichtbar erscheinen.
Autorenporträt
Hrsg. von Dr. Armin Pahlke, Richter am BFH, und Ulrich Koenig, Richter am FG. Bearb. von Dr. Thilo Cöster, Richter am FG, Rainer Fritsch, Richter am FG, Jens Intemann, Richter am FG, Ulrich Koenig, Richter am FG, Dr. Armin Pahlke, Richter am BFH, Doris Wünsch, Richterin am FG, und Guido Zöllner, Oberregierungsrat