Die Besteuerung privater Kapitalanlagen zeichnete sich bis zur Einführung der Abgeltungsteuer durch eine Vielzahl von Defiziten aus, weshalb eine grundlegende Reform seit langem erforderlich war. Mit der im Rahmen des UntStRefG 2008 zum 1.1.2009 eingeführten Abgeltungsteuer schreitet der Gesetzgeber nun zu einer Neugestaltung der Kapitalertragsbesteuerung, verlässt dabei aber die überkommene Struktur der Einkommensteuer und greift tief in das bisherige System der Besteuerung privater Kapitalanlagen ein. Folge dieses gravierenden Eingriffs ist eine Vielzahl von Zweifelsfragen, die wie so oft nicht nur die Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts, sondern auch die Einhaltung der Vorgaben der Verfassung betreffen.
Diese Untersuchung gibt auf Grundlage einer systematischen Darstellung der Abgeltungsteuer Antworten auf die drängendsten verfassungsrechtlichen und einfachrechtlichen Zweifelsfragen, die die Neuregelung aufwirft. Im Bereich des Verfassungsrechts ist dies in erster Linie die Frage nach der Vereinbarkeit des Sondertarifs (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG), des Abzugsverbots für Werbungskosten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG) und der Beschränkung der Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner bereichsspezifischen Konkretisierung durch das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Auf dem Gebiet des einfachen Rechts stellt sich vor allem die Frage nach der Auslegung der Kernbegriffe der gesetzlichen Neuregelung, d.h. des Begriffs der Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG, der bereits im bisherigen Recht unklar war, des Begriffs des unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG, den das Gesetz bisher überhaupt nicht kannte, und des Begriffs der nahestehenden Personen i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG, für den der Gesetzgeber anders als sonst üblich keinen Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG eingefügt hat. Das Werk bereichert die von Anfang an kontrovers geführte Diskussion um die Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit dem Grundgesetz und leistet einen Beitrag zur Anwendbarkeit der Neuregelung in der Praxis.
Diese Untersuchung gibt auf Grundlage einer systematischen Darstellung der Abgeltungsteuer Antworten auf die drängendsten verfassungsrechtlichen und einfachrechtlichen Zweifelsfragen, die die Neuregelung aufwirft. Im Bereich des Verfassungsrechts ist dies in erster Linie die Frage nach der Vereinbarkeit des Sondertarifs (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG), des Abzugsverbots für Werbungskosten (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG) und der Beschränkung der Verlustverrechnung (§ 20 Abs. 6 Satz 2 EStG) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner bereichsspezifischen Konkretisierung durch das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Auf dem Gebiet des einfachen Rechts stellt sich vor allem die Frage nach der Auslegung der Kernbegriffe der gesetzlichen Neuregelung, d.h. des Begriffs der Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG, der bereits im bisherigen Recht unklar war, des Begriffs des unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG, den das Gesetz bisher überhaupt nicht kannte, und des Begriffs der nahestehenden Personen i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG, für den der Gesetzgeber anders als sonst üblich keinen Verweis auf § 1 Abs. 2 AStG eingefügt hat. Das Werk bereichert die von Anfang an kontrovers geführte Diskussion um die Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit dem Grundgesetz und leistet einen Beitrag zur Anwendbarkeit der Neuregelung in der Praxis.