Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,0, AKAD Fachhochschule Stuttgart, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Assignment im Rahmen des Hauptstudiums , Abstract: An das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit des gesamten Arbeitsrechts geknüpft. Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis sind die wichtigsten Begriffe des Arbeitsrechts. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, also eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das ist vom Begriff des Arbeitnehmers aus zu überprüfen, so dass dem Arbeitnehmerbegriff eine entscheidende Bedeutung für die praktische Rechtsanwendung zukommt. Die Arbeitnehmereigenschaft ist Voraussetzung und Schlüsselfunktion, d.h. ein zentraler Anknüpfungspunkt für viele gesetzliche Bestimmungen, so beispielsweise für das Sozialversicherungsrecht. Im Individualarbeitsrecht, das vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers dient, erlangt der Arbeitnehmer eine Reihe von Ansprüchen. So hat er beispielweise Anspruch gem.
2,3 EntgFG auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen oder im Krankheitsfall und genießt Kündigungsschutz gem.
1 KschG. Auch für das kollektive Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit, den nur ihm steht grundsätzlich das Streikrecht sowie das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gem.
7 BetrVG i.V.m.
5 Abs.1 BetrVG zu. Der Begriff des Arbeitnehmers im Individualarbeitsrecht unterscheidet sich nicht von dem im kollektiven Arbeitsrecht. Von großer praktischer Bedeutung ist die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen alleine schon für die Wahl des Rechtwegs bei Rechtsstreitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, während bei Selbstständigen die Zivilgerichte zuständig sind. Im Rahmen dieses Assignments soll dargestellt werden, wer sich hinter den Begriffen Arbeitnehmer und Selbstständiger verbirgt. Es soll aufgezeigt werden, wie der jeweiligeBegriff aus arbeitsrechtlicher Perspektive ermittelt werden kann.
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2,3 EntgFG auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen oder im Krankheitsfall und genießt Kündigungsschutz gem.
1 KschG. Auch für das kollektive Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer von großer Wichtigkeit, den nur ihm steht grundsätzlich das Streikrecht sowie das Recht zur Gründung eines Betriebsrates gem.
7 BetrVG i.V.m.
5 Abs.1 BetrVG zu. Der Begriff des Arbeitnehmers im Individualarbeitsrecht unterscheidet sich nicht von dem im kollektiven Arbeitsrecht. Von großer praktischer Bedeutung ist die Unterscheidung von Arbeitnehmern und Selbstständigen alleine schon für die Wahl des Rechtwegs bei Rechtsstreitigkeiten. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen, während bei Selbstständigen die Zivilgerichte zuständig sind. Im Rahmen dieses Assignments soll dargestellt werden, wer sich hinter den Begriffen Arbeitnehmer und Selbstständiger verbirgt. Es soll aufgezeigt werden, wie der jeweiligeBegriff aus arbeitsrechtlicher Perspektive ermittelt werden kann.
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