Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerbilanz und Vermögensaufstellung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die materielle Bedeutung der Abgrenzungsfrage liegt darin, daß bei der Qualifikation als Herstellungsaufwand die Ausgaben für das neue Wirtschaftsgut bzw. des nach der Baumaßnahme erneuerten Wirtschaftsguts über die Restnutzungsdauer des aktivierten Wirtschaftsguts aufwandswirksam werden, wobei sie bei Qualifikation als Erhaltungsaufwand sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die Abgrenzung ist bei jedem Wirtschaftsgut durchzunehmen. Sie ist aber bei Gebäuden von erheblicherer Bedeutung wegen ihrer langen Nutzungsdauer. Im Steuerrecht gibt es keine speziellen Regelungen für Sanierungsmaßnahmen. Bauliche Umgestaltungen zwecks Modernisierung und Instandsetzung können sich daher steuerlich unterschiedlich auswirken. Dies hängt davon ab, ob es sich bei den Baumaßnahmen u. a. um Erhaltungs- oder Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwand handelt. Die Grenze zwischen diesen Aufwandsarten ist nicht selten schwierig zu ermitteln und führt ständig zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.
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