Wettbewerbsverstoß ja oder nein?
Es ist oft gar nicht so schwer herauszufinden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht. Die Frage, wie man sich dann verhalten soll, ist dadurch aber nicht geklärt. Hier hilft dieser Ratgeber, indem er das Verfahren zwischen Abmahnung, Hauptsacheklage und Rechtsmitteln erläutert. Denn gerade hier bestehen die größten Unsicherheiten, und es werden die meisten Fehler gemacht.
Anhand zahlreicher Muster verständlich erklärt
Den erforderlichen Überblick erhält der Leser anhand ausführlicher Muster, die zahlreich in dem Band abgebildet sind. Zudem erläutert der Verfasser detailliert ein Musterverfahren und geht auf Abweichungen und Besonderheiten ein. So gelingt es ihm, einerseits die Grundzüge transparent und plakativ darzustellen sowie andererseits viele Einzelfragen zu erörtern.
Die Themen im Einzelnen: Abmahnung Einstweilige Verfügung Abweisende Entscheidung Abschlussschreiben Hauptsacheklage Vollstreckung Einstweiliger Verfügungen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
Es ist oft gar nicht so schwer herauszufinden, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt oder nicht. Die Frage, wie man sich dann verhalten soll, ist dadurch aber nicht geklärt. Hier hilft dieser Ratgeber, indem er das Verfahren zwischen Abmahnung, Hauptsacheklage und Rechtsmitteln erläutert. Denn gerade hier bestehen die größten Unsicherheiten, und es werden die meisten Fehler gemacht.
Anhand zahlreicher Muster verständlich erklärt
Den erforderlichen Überblick erhält der Leser anhand ausführlicher Muster, die zahlreich in dem Band abgebildet sind. Zudem erläutert der Verfasser detailliert ein Musterverfahren und geht auf Abweichungen und Besonderheiten ein. So gelingt es ihm, einerseits die Grundzüge transparent und plakativ darzustellen sowie andererseits viele Einzelfragen zu erörtern.
Die Themen im Einzelnen: Abmahnung Einstweilige Verfügung Abweisende Entscheidung Abschlussschreiben Hauptsacheklage Vollstreckung Einstweiliger Verfügungen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
Echo der Fachpresse zur 3. Auflage
»Das Buch ist für den Praktiker ein wichtiges Mittel, Wettbewerbsverletzungen wirksam zu bekämpfen, und gibt klare Anhaltspunkte für das Vorgehen und die anschließende Geltendmachung der Kosten. Es hilft, in der Praxis oft zu beobachtende Fehler zu vermeiden. Das Buch kann insoweit allen empfohlen werden; es wird ihnen die Angst davor nehmen, sich in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu begeben.«
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.D., München, BayVBl. 1/2019
»Das Buch ist für den Praktiker ein wichtiges Mittel, Wettbewerbsverletzungen wirksam zu bekämpfen, und gibt klare Anhaltspunkte für das Vorgehen und die anschließende Geltendmachung der Kosten. Es hilft, in der Praxis oft zu beobachtende Fehler zu vermeiden. Das Buch kann insoweit allen empfohlen werden; es wird ihnen die Angst davor nehmen, sich in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu begeben.«
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.D., München, BayVBl. 1/2019
Echo der Fachpresse zur 3. Auflage
»Das Buch ist für den Praktiker ein wichtiges Mittel, Wettbewerbsverletzungen wirksam zu bekämpfen, und gibt klare Anhaltspunkte für das Vorgehen und die anschließende Geltendmachung der Kosten. Es hilft, in der Praxis oft zu beobachtende Fehler zu vermeiden. Das Buch kann insoweit allen empfohlen werden; es wird ihnen die Angst davor nehmen, sich in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu begeben.«
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.D., München, BayVBl. 1/2019
»Das Buch ist für den Praktiker ein wichtiges Mittel, Wettbewerbsverletzungen wirksam zu bekämpfen, und gibt klare Anhaltspunkte für das Vorgehen und die anschließende Geltendmachung der Kosten. Es hilft, in der Praxis oft zu beobachtende Fehler zu vermeiden. Das Buch kann insoweit allen empfohlen werden; es wird ihnen die Angst davor nehmen, sich in wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu begeben.«
Dr. Friedrich Albrecht, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.D., München, BayVBl. 1/2019