Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Gesundheitswissenschaften, Note: 1,7, Hochschule Ansbach - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Ansbach , 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem GKV-Gesundheitsstrukturgesetz im Jahr 2000 wurde der ambulante Bereich in den Krankenhäusern gestärkt, indem Leistungen, z.B. Operationen die bisher stationär erbracht wurden, in den nichtstationären Bereich übergegangen sind. Allein mit diesem Gesetz stieg die Anzahl der nichtstationär anrechenbaren Leistungen in den Kliniken an und somit auch die hieraus resultierenden Einnahmen für diese.
Die, in dieser Diplomarbeit durchgeführte Analyse über das Abrechnungsverhalten in deutschen Krankenhäusern soll aufzeigen, wie und in welchem Zeitraum die diversen nichtstationären Leistungen nach den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen [z.B.
115 b SGB V (ambulante Operation) oder
302 SGB V (physikalische Therapie)] abgerechnet werden. Des weiteren soll ein Blick auf die Höhe der offenen Rechnungen und die Anzahl der Reklamationen durch die diversen Kostenträger geworfen werden. Die Organisation der Abrechnung in den Kliniken und die damit verbundene personelle Zuständigkeit sind weitere Betrachtungspunkte. Ein besonderes Augenmerk wird in dieser Untersuchung auch auf die Unterteilung der Krankenhäuser, die ihre Leistungen selbst abrechnen und jene die dies von einem externen Dienstleister abrechnen lassen, gerichtet.
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Die, in dieser Diplomarbeit durchgeführte Analyse über das Abrechnungsverhalten in deutschen Krankenhäusern soll aufzeigen, wie und in welchem Zeitraum die diversen nichtstationären Leistungen nach den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen [z.B.
115 b SGB V (ambulante Operation) oder
302 SGB V (physikalische Therapie)] abgerechnet werden. Des weiteren soll ein Blick auf die Höhe der offenen Rechnungen und die Anzahl der Reklamationen durch die diversen Kostenträger geworfen werden. Die Organisation der Abrechnung in den Kliniken und die damit verbundene personelle Zuständigkeit sind weitere Betrachtungspunkte. Ein besonderes Augenmerk wird in dieser Untersuchung auch auf die Unterteilung der Krankenhäuser, die ihre Leistungen selbst abrechnen und jene die dies von einem externen Dienstleister abrechnen lassen, gerichtet.
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